Im November 1980 erwarb der Kläger eine Kommanditbeteiligung von 20.000,- DM an der Fonds-Gesellschaft (Fonds R), die für ihn von einer Treuhänderin gehalten wurde. Der Erwerb vollzog sich über die beklagte Sparkasse, die sich ihrerseits der Hilfe der zuständigen Girozentrale - ihrer Streithelferin - bediente. Nach dem wirtschaftlichen Zusammenbruch der beteiligten Firmen ist diese Beteiligung seit Mitte 1983 nahezu wertlos. Der Kläger meint, die beklagte Sparkasse müsse für den Verlust haften.
Hinsichtlich des Erwerbs ist folgendes unstreitig:
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