Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 10. Oktober 2013 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt in Berlin die Grundversorgung mit Gas wahr. Sie begehrt von der Beklagten eine Vergütung in Höhe von 6.964,75 € für Gaslieferungen im Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis zum 23. Juli 2008.
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