Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. August 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 19 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.959,96 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Juni 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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