LG Berlin, Urteil vom 17.08.1999 - Aktenzeichen 64 S 68/99
DRsp Nr. 2003/16629
Zustimmung des Mieters zur Erhöhung der Miete
»1. Die Erklärung, mit der der Vermieter von dem Mieter Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt ist nur wirksam, wenn sie ihn als Anspruchsteller ausweist.2. Die Angabe weiterer Erklärender als des Vermieters führt zur Unwirksamkeit des Zustimmungsverlangens mit der weiteren Folge, daß die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als unzulässig abzuweisen ist.«