Die Berufung des Klägers ist zulässig und auch begründet.
Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch auf Zustimmung und Duldung der Verlegung eines Kabelanschlusses für seine in dem Anwesen ... gelegene Mietwohnung zu.
Der Beklagte ist passivlegitimiert. Der Mietvertrag wurde zwischen den vorliegenden Parteien dem Vortrag des Beklagten zufolge am 16.7.1976 (II 65) abgeschlossen, zu einem Zeitpunkt also, als der Beklagte noch Eigentümer des Anwesens ... war. Laut Grundbuchauszug erfolgte die Eintragung der Tochter des Beklagten als Eigentümerin im Grundbuch von ... am 26.6.1978. Mit gleichem Datum wurde das Nießbrauchrecht des Beklagten eingetragen (vgl. Fotokopie des Grundbuchauszuges II 53 bis 57).
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|