KG - Urteil vom 07.11.2022
8 U 157/21
Normen:
BGB § 242; BGB § 550;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 25.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 12/21

Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere HauptmieterinIm Fall einer Räumung zu erwartende Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von GewerberäumenBegriff der Existenzgefährdung

KG, Urteil vom 07.11.2022 - Aktenzeichen 8 U 157/21

DRsp Nr. 2022/17763

Zustimmung zur Aufnahme in einen Gewerbemietvertrag als weitere Hauptmieterin Im Fall einer Räumung zu erwartende Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen Begriff der Existenzgefährdung

Der bloße Umstand einer im Fall der Räumung zu erwartenden Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen genügt nicht, um dem Vermieter nach § 242 BGB eine Berufung auf einen Schriftformmangel i.S. von § 550 BGB unter dem Gesichtspunkt einer "Existenzgefährdung" zu versagen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.08.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -17 O 12/21- wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird der Tenor zur 2. des Landgerichtsurteils wie folgt gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien bezüglich Teilflächen des Grundstücks .... Berlin

begründet durch

(a) den Mietvertrag vom 31.05.1995 nebst Nachtrag Nr. 1 vom 14./30.03.1998, der Übermittlungsvereinbarung vom 02./12.03.1998, der Ergänzung zum Mietvertrag vom 08.12.2002, dem Nachtrag Nr. 4 vom 23.05./24.06.2006, Nachtrag Nr. 5 vom 13./23.05.2008, Nachtrag Nr. 6 vom 19.05./04.06.2010, Nachtrag Nr. 7 vom 29.01./30.06.2014, Nachtrag Nr. 8 vom 11.12.2015/07.01.2016 sowie Nachtrag Nr. 9 vom 14./15.11.2016 oder