I.
Die zulässige Berufung, mit der der Kläger nur noch den im ersten Rechtszug hilfsweise gestellten Antrag in genauerer Fassung verfolgt, ist nicht begründet: Der Kläger hat keinen Anspruch darauf, dass die Beklagte der Errichtung einer Antennenanlage für eine Amateurfunkstelle entsprechend den VDE-Bestimmungen, bestehend aus einem Standrohr von nicht mehr als 6 m Länge und einer aufgesetzten Stabantenne nebst Seitenstrahlern der Marke C. A., Modell CA-2 x 4 FA, auf der Hofseite des Daches des Anwesens ...straße 99 in der Nähe des Dachfensters zustimmt.
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