LG Düsseldorf, vom 15.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 19/99
Zustimmungsbedürftigkeit eines Balkonanbaus
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 139/99
DRsp Nr. 2006/27204
Zustimmungsbedürftigkeit eines Balkonanbaus
»1. Ein Balkonanbau mit einer Stahlstützenkonstruktion, deren Stützen im Garten der Wohnungseigentumsanlage verankert sind - hier in einem dem Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers unterliegenden Gartenteil - ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf.2. Die Zustimmung ist, wegen des unterschiedlichen Ausmaßes der Beeinträchtigung, nicht bereits darin zu sehen, daß die Wohnungseigentümer darüber einig waren, in den Obergeschossen des Hauses Balkone anzubauen.«