OLG Düsseldorf - Beschluss vom 05.07.1999
3 Wx 139/99
Normen:
WEG § 14 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
FGPrax 1999, 218
NZM 1999, 1145
WuM 1999, 553
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf - 291 II 163/98 - WEG -,
LG Düsseldorf, vom 15.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 19/99

Zustimmungsbedürftigkeit eines Balkonanbaus

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.07.1999 - Aktenzeichen 3 Wx 139/99

DRsp Nr. 2006/27204

Zustimmungsbedürftigkeit eines Balkonanbaus

»1. Ein Balkonanbau mit einer Stahlstützenkonstruktion, deren Stützen im Garten der Wohnungseigentumsanlage verankert sind - hier in einem dem Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers unterliegenden Gartenteil - ist eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bedarf. 2. Die Zustimmung ist, wegen des unterschiedlichen Ausmaßes der Beeinträchtigung, nicht bereits darin zu sehen, daß die Wohnungseigentümer darüber einig waren, in den Obergeschossen des Hauses Balkone anzubauen.«

Normenkette:

WEG § 14 § 22 Abs. 1 ;
Vorinstanz: AG Düsseldorf - 291 II 163/98 - WEG -,
Vorinstanz: LG Düsseldorf, vom 15.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 25 T 19/99
Fundstellen
FGPrax 1999, 218
NZM 1999, 1145
WuM 1999, 553