OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.11.1991
3 UF 38/91
Normen:
HausratsVO § 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 695

Zuweisung der Ehewohnung gegen den Willen des Vermieters

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.11.1991 - Aktenzeichen 3 UF 38/91

DRsp Nr. 1995/2749

Zuweisung der Ehewohnung gegen den Willen des Vermieters

1. Der Gebrauch des Begriffes "soll" in § 4 HausratsVO erlaubt auch die Zuweisung der Ehewohnung gegen den Willen des Vermieters.2. Eine solche Zuweisung kann nur erfolgen, wenn die Belange der Partei ausnahmsweise diejenigen des Vermieters überwiegen (hier bejaht wegen der Erblindung der Partei).

Normenkette:

HausratsVO § 4 ;
Fundstellen
FamRZ 1992, 695