I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungs- und Teileigentümer einer Wohnanlage.
Das Teileigentum des Antragsgegners ist im Grundbuch wie folgt beschrieben:
... Miteigentumsanteil an dem Grundstück ... verbunden mit dem Sondereigentum an Geschäftsräume Nr. 36 laut Aufteilungsplan ...
In der im Grundbuch in Bezug genommenen Teilungserklärung ist das Teileigentum Nr. 36 wie folgt bezeichnet:
Miteigentumsanteil von ... verbunden mit dem Sondereigentum der im Erdgeschoß gelegenen Geschäftsräume, bestehend aus Flur, 2 WC, Büro, 1 Ladenraum, 1 Magazinraum und der zwei Lagerräume im Kellergeschoß.
In dem bei den Grundakten befindlichen Aufteilungsplan ist das Teileigentum Nr. 36 mit dem Stempelaufdruck "Gewerbliche Einheit Chemische Reinigung" versehen.
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