Zweckwidrige Nutzung von Wohnungseigentum bei Vermietung an Suchtkranke (Enthospitalisierung)?
KG, Beschluss vom 13.12.2004 - Aktenzeichen 24 W 51/04
DRsp Nr. 2005/1250
Zweckwidrige Nutzung von Wohnungseigentum bei Vermietung an Suchtkranke (Enthospitalisierung)?
»Die Vermietung von Wohnungseigentum eines Betreuungsvereins an Suchtkranke, die aus der Anstaltsunterbringung entlassen worden sind, kann sich im Rahmen zulässiger Wohnzwecke halten. Die Nutzung zweier Wohnungen in einem Reihenhaus mit acht Wohnungen durch Betreuungspersonen für die Suchtkranken beeinträchtigt die Wohnungseigentümer in daneben stehenden Reihenhäusern nicht stärker als eine Wohnnutzung.«