Checkliste: "Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB" |
Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von Mieterhöhungen nach §§ 558 ff. BGB |
Ja |
Nein |
Anmerkungen |
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I. Notwendige Unterlagen |
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1. |
Mieterhöhungsverlangen |
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Liegt das aktuelle Mieterhöhungsverlangen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)? |
Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. |
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Gibt es frühere Mieterhöhungsverlangen? |
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Liegen diese zur Einsichtnahme vor? |
Erforderlich für die Überprüfung der im aktuellen Mieterhöhungsverlangen angegeben Ausgangsmiete, der Einhaltung der Sperrfristen nach § 558 Abs. 1 Satz 1, 2 BGB und der Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 BGB. |
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2. |
Mietvertrag |
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Liegt der Mietvertrag zur Einsichtnahme vor? |
Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. Erforderlich z.B. für die Überprüfung der Anwendbarkeit der §§ 558 ff. BGB (preisgebundener Wohnraum!), der Zulässigkeit einer derartigen Mieterhöhung (abweichende Vereinbarungen) sowie der Ausgangsmiete und der Mietstruktur. |
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Gibt es nachträgliche Vereinbarungen über die Miethöhe, die Mietstruktur oder das Recht des Vermieters zur Mieterhöhung? |
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Falls ja, liegen diese vor? |
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