Checkliste: "Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB" |
Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von |
Ja |
Nein |
Anmerkungen |
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I. Notwendige Unterlagen |
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1. |
Mieterhöhungserklärung |
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Liegt die aktuelle Mieterhöhungserklärung nebst Anlagen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)? |
Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden. |
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2. |
Modernisierungsankündigung |
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War wegen der Maßnahme eine Modernisierungsankündigung gem. § 555c Abs. 1 BGB erforderlich? (nicht der Fall bei einer "Bagatellmodernisierung gem. § 555c Abs. 4 BGB) |
Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder die der Einsparung von Primärenergie dienen (§ 555b Nr. 2 und 6 BGB, berechtigen ihn gem. § 559 Abs. 1 BGB nicht zu einer zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung. |
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Falls ja: Ist eine solche ordnungsgemäß erfolgt und liegt diese vor? |
Auch wenn es an einer Modernisierungsankündigung fehlt, schließt dies das Mieterhöhungsrecht des Vermieters nicht aus, die Fälligkeit der Mieterhöhung verschiebt sich aber um sechs Monate (§ 559 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB). Achtung: Wurde der Mieter in der Ankündigung nicht über sein Recht auf Härteeinwand gem. § 555c Abs. 2 BGB belehrt, kann er eine Härte form- und fristungebunden mitteilen, vgl. § 555d Abs. 5 BGB. |
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3. |
Mietvertrag |
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