Checkliste: Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB

Checkliste: "Mieterhöhung nach §§ 559 ff. BGB"

 

Wesentliche Punkte bei der Überprüfung von
Mieterhöhungen nach §§ 559  ff. BGB

Ja

Nein

Anmerkungen

I. Notwendige Unterlagen

1.

Mieterhöhungserklärung

 

Liegt die aktuelle Mieterhöhungserklärung nebst Anlagen zur Einsichtnahme vor (z.B. Original, Kopie, Scan)?

Falls nein, sollte die Überprüfung abgebrochen werden.

2.

Modernisierungsankündigung

 

War wegen der Maßnahme eine Modernisierungsankündigung gem. § 555c Abs. 1 BGB erforderlich? (nicht der Fall bei einer "Bagatellmodernisierung gem. § 555c Abs. 4 BGB)

Bauliche Maßnahmen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder die der Einsparung von Primärenergie dienen (§ 555b Nr. 2 und 6 BGB, berechtigen ihn gem. § 559 Abs. 1 BGB nicht zu einer zu einer Mieterhöhung wegen Modernisierung.

 

Falls ja: Ist eine solche ordnungsgemäß erfolgt und liegt diese vor?

Auch wenn es an einer Modernisierungsankündigung fehlt, schließt dies das Mieterhöhungsrecht des Vermieters nicht aus, die Fälligkeit der Mieterhöhung verschiebt sich aber um sechs Monate (§ 559 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BGB).

Achtung: Wurde der Mieter in der Ankündigung nicht über sein Recht auf Härteeinwand gem. § 555c Abs. 2 BGB belehrt, kann er eine Härte form- und fristungebunden mitteilen, vgl. § 555d Abs. 5 BGB.

3.

Mietvertrag