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Mieter |
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für die Wohnung:
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Mieterhöhung für Ihre Wohnung
Sehr geehrte Mieterin,
sehr geehrter Mieter,
seit dem ... zahlen Sie für die von Ihnen gemietete Wohnung eine Grundmiete i.H.v. ... € monatlich zuzüglich anteiliger Betriebskosten. Diese Miete entspricht zum einen nicht mehr dem in den letzten vier Jahren vereinbarten ortsüblichen Mietpreis für nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung vergleichbare Wohnungen. Zum anderen ist seit der letzten Mietanpassung (abgesehen von Mieterhöhungen wegen baulicher Maßnahmen sowie Umlagen von Betriebskostenerhöhungen) mindestens ein Jahr vergangen.
Wie Sie ggf. bereits wissen, bin ich/sind wir daher nach § 558 Abs. 1 BGB berechtigt, Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf das ortsübliche Niveau für Wohnungen am örtlichen Wohnungsmarkt, die mit Ihrer Wohnung nach den vorgenannten, gesetzlich normierten Wohnwertmerkmalen vergleichbar sind, zu verlangen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete beträgt zurzeit
... € pro Quadratmeter (Nettomiete).
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