Befristeter Wohnraummietvertrag
mit Fortsetzungsklausel
Soll das
Mietverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch enden, ist eine
Befristung von Wohnraummietverträgen nur noch nach Maßgabe des § 575BGB
zulässig. Anders verhält es sich, wenn der Mietvertrag eine automatische
Fortsetzung nach Fristablauf vorsieht und das Mietverhältnis folglich erst
durch eine Kündigung einer der beiden Vertragsparteien beendet werden muss.
Zwischen
...
-
nachstehend Vermieter genannt -
und
1.
...
......
Vor-
und Zuname
Beruf
- geb. am
2.
...
......
Vor-
und Zuname
Beruf
- geb. am
3.
...
......
Vor-
und Zuname
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