Werkmietwohnungsvertrag

Werkmietwohnungsvertrag

 

zwischen

 

- nachstehend Vermieter genannt -

 

und

 

- nachstehend Mieter genannt -

 

wird zu dem zwischen beiden Vertragsparteien bestehenden Wohnraummietvertrag vom ..., dessen Inhalt uneingeschränkt fortgelten soll, folgende Zusatzvereinbarung abgeschlossen:

§ 1

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Wohnung dem Mieter ausschließlich mit Rücksicht auf das mit dem Vermieter/mit dem(r/n) ... bereits bzw. ab dem ... bestehende Arbeits- bzw. Dienstverhältnis überlassen wurde. Weiter besteht Einigkeit darüber, dass daher der Bestand dieses Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses die (Geschäfts-)Grundlage der Wohnungsüberlassung bildet und die Beendigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses im Hinblick darauf, dass die überlassene Wohnung für andere, auch künftige Mitarbeiter des Vermieters/des(r) ... zur Verfügung stehen soll, ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Wohnraummietverhältnisses zwischen beiden Vertragsparteien i.S.v. § 573 BGB begründet.

§ 2

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.