Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Ersteher gem. § 57 a ZVG

Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Ersteher gem. § 57a ZVG wegen Hinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung

 

 

 

Zustellung durch Gerichtsvollzieher

 

 

Sehr geehrter Herr ..., sehr geehrte Frau ...,

Sie sind Mieter der im EG/ .... OG des Anwesens ... belegenen Wohnung. Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Zwangsversteigerung dieses Grundstücks angeordnet. Mit Zuschlagsbeschluss des AG ... vom ... Az.: ..., der in Kopie anliegt, wurde uns das o.g. Grundstück zugeschlagen.

Gemäß § 57a Satz 1 ZVG können wir als Ersteher des Grundstücks bestehende Miet- und Pachtverhältnisse zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Anmerkung anzeigen  

Die gesetzliche Frist ergibt sich hier aus § 573 c Abs. 1 Satz 1 BGB.

Wir machen von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen das Vertragsverhältnis zum

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