Sehr geehrte ...,
über das Vermögen Ihres ehemaligen Vermieters, der ... wurde mit Beschluss des AG ... - Insolvenzgericht - vom ... Az. ... das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Rechtsanwalt ... zum Insolvenzverwalter bestellt.
Zwischen Ihnen und dem Gemeinschuldner besteht seit dem ... ein Wohnraummietverhältnis über folgende Räume in .... Mit Kaufvertrag vom ... haben wir das Anwesen, in dem sich die von Ihnen angemieteten Räume befinden, erworben. Der Eigentumsübergang wurde am ... ins Grundbuch eingetragen, wie Sie aus dem in Kopie anliegenden Grundbuchauszug ersehen können.
§ 111 Satz 1 InsO gibt dem Erwerber eines zur Insolvenzmasse gehörenden Miet- oder Pachtobjekts das Recht, ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. Die gesetzliche Frist ergibt sich hier aus § 580 a Abs. 2 BGB.
Wir machen von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündigen das Vertragsverhältnis zum
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