1. Überblick über die Voraussetzung der Mieterhöhung nach Modernisierung

Autor: Emmert

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Im Gegensatz zur Mieterhöhung nach § 558 BGB kann der Vermieter seinen Anspruch auf Erhöhung der Miete nach Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung geltend machen. Die Zustimmung des Mieters ist nicht erforderlich. Die Voraussetzungen einer wirksamen Mieterhöhungserklärung sowie der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens sind in § 559b BGB geregelt.