1. Allgemeines

Autor: Emmert

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Ob und unter welchen Voraussetzungen der Mieter zur Tierhaltung berechtigt ist, hängt zunächst von der Art der gehaltenen Tiere ab.

a) Kleintiere

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Die Haltung sogenannter "Kleintiere" kann vom Vermieter grundsätzlich nicht verboten werden und ist auch ohne dessen Erlaubnis zulässig.1)

Zu den Kleintieren gehören etwa Zwergkaninchen, Zierfische und geräuscharme Ziervögel,2) nicht aber Großpapageien und Beos, die sich durch lauten Gesang bzw. Geschrei auszeichnen.3) Kleintiere sind weiterhin Hamster, Meerschweinchen oder Chinchillas.4) Auch kleinere Echsen oder Schildkröten, die in einem Terrarium gehalten werden können, sind Kleintiere.5) Allgemein werden unter den Kleintierbegriff alle Haustiere fallen, von denen aufgrund ihrer Art, Größe, Lebensweise und ihres Verhaltens keine Beeinträchtigungen der Mietsache oder anderer Mieter befürchtet werden müssen.

Praxistipp:

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Umstritten war bisher, ob Katzen und kleine Hunde ebenfalls zu den erlaubnisfrei zu haltenden Kleintieren zählen. Dies hat der BGH verneint.6)

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