I. Mietminderung von A-Z

Autor: Vöckel

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Nachfolgend wird die vielfältige Instanzrechtsprechung zur Mietminderung wiedergegeben. Zur besseren Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls auf eine etwaige Vergleichbarkeit ist der Mangel immer konkret umschrieben. Soweit in den Entscheidungen lediglich ein absoluter Minderungsbetrag angegeben wurde, ist hier aufgrund einer Umrechnung ein Prozentsatz eingesetzt.

A

Abfluss

Abkürzungsweg

Abluft

Abstellkammer

Abwasserkanal

Alleinbenutzung

Altbauwohnung

s. Fenster

s. Feuchtigkeitsschäden

Antenne

s. Fernsehempfang

Asbest

Asylbewerber

Aufzug

Ausblick

B

Backofen

s. Küche

Badezimmer

- Abluft

- allgemein

- Badeofen

- Badewanne

- Badezimmerfliesen

- Dusche

- Leitungen

- Nutzungseinschränkung

- Toilette

s.a. Wasserversorgung

- Tür

- Unbenutzbarkeit

- Waschbecken

s.a. Optische Mängel

s.a. Schimmel: Bad

Balkon

- Abriss

- allgemein

- Balkontür

- Katzen

- nachträgliche Errichtung

- Überdachung

- Unbenutzbarkeit

- Verschmutzungen

s. Verschmutzungen

- Wand

Bauarbeiten

- am/im Miethaus/-grundstück

- an einem benachbarten Haus/Grundstück

Baumbestand

Bauordnungsvorschriften

s. Öffentlich-rechtliche Beschränkungen

Beleuchtung

s.a. Lichtverhältnisse

Beschattung

s. Lichtentzug

Beschimpfungen

Bordell

s. Prostitution

Briefkasten

s.a. Verschmutzungen

D

Dachboden/Speicher

Dachgeschoss(-ausbau)

s. Bauarbeiten

Dämpfe

s.a. Perchlorethylen

Decken

Drogenszene

Dusche

s. Badezimmer

E

Einblick

Elektrische Einrichtungen

Elektrosmog

Erkennbare Mängel

F

Fäkaliengrube

Fahrradschuppen

Fahrstuhl

s. Aufzug

Fenster

- allgemein