5. Rechte des Betroffenen (Art. 15-18, 20, 21 DSGVO)

Autor: Emmert

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Die DSGVO räumt dem Betroffenen verschiedene Rechte ein, nämlich

- das Recht auf Auskunft, ob ihn betreffende Daten verarbeitet werden, und ggf. auf Auskunft, um welche Daten es sich handelt und u.a. für welchen Zweck diese erhoben und verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO),

- das Recht auf Berichtigung, sofern erhobene Daten unvollständig oder unrichtig erhoben wurden (Art. 16 DSGVO),

- das Recht auf Löschung ("Vergessenwerden"), sofern Daten nicht noch berechtigterweise benötigt werden (Art. 17 DSGVO),

- das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen eine Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO),

- das Recht, die Zurverfügungstellung der Daten in einem geeigneten Format zu verlangen (Art. 20 DSGVO),

- das Recht zum Widerruf der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung (Art. 21 DSGVO).