Autor: Emmert |
Jedenfalls dann, wenn das Hauptmietverhältnis beendet ist, kann der Vermieter den zur Räumung verpflichteten Hauptmieter auf Unterlassung einer zum Zwecke der Vereitelung dieser Räumung geplanten Untervermietung im Wege der einstweiligen Verfügung in Anspruch nehmen.17)
17) | OLG München vom 04.09.2017 - |
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