BGH - Urteil vom 10.02.1965 (VIII ZR 76/63)
Die Klägerin, die in Berlin eine Fahrschule betreibt, eröffnete Anfang 1956 eine Zweigniederlassung in Hamburg-Altona. Bei dieser wurde der beklagte Ehemann, der bis dahin in Berlin tätig gewesen war, als technischer [...]