LG Augsburg - Beschluss vom 04.05.1966 (4 T 73/66)
Gegenstand der Klage war eine Forderung wegen Zählung von Mietrückständen anlässlich verschiedener Mieterhöhungen und Räum der Wohnung. In der Klage ist davon ausgegangen worden, dass die Monatsmiete zuletzt 313,30 DM [...]