Prüfungsumfang bei Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG
OLG Köln, Beschluß vom 28.06.1968 - Aktenzeichen 2 W 103/68
DRsp Nr. 1996/30454
Prüfungsumfang bei Vorlagefrage nach Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG
»Holt das Landgericht gem. Art. 3 Abs. 1 des 3. MRÄndG zu einer sich aus der Sozialklausel des § 556aBGB ergebenden Rechtsfrage die Entscheidung des ihm übergeordneten Oberlandesgericht ein, so ist das Oberlandesgericht berechtigt und verpflichtet zu prüfen, ob die vorgelegte Rechtsfrage in den Rahmen der Sozialklausel fällt und ob ihr grundsätzliche Bedeutung zukommt (gegen Schmidt-Futterer in NJW 1968, 922 li. Sp.).«