OLG Hamburg - Beschluss vom 23.04.1969 (4 W 20/69)
Das Landgericht hat den Streitwert auf 4.200 DM, festgesetzt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde, mit der die Klägerin eine Herabsetzung des Streitwerts auf 1.800 DM begehrt, ist zulässig. Sie ist jedoch nur teilweise [...]