BVerfG - Beschluß vom 17.02.1970
2 BvR 608/69
Normen:
BVerfGG § 92 § 93 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BVerfGE 28, 17
DÖV 1970, 575
MDR 1970, 393
NJW 1970, 651
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 23.09.1969 - Vorinstanzaktenzeichen T 384/69

Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BVerfG, Beschluß vom 17.02.1970 - Aktenzeichen 2 BvR 608/69

DRsp Nr. 1994/2867

Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Im Hinblick auf die Substantiierungspflicht des § 92 BVerfGG bei der Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs ist dieser nur dann genügt, wenn der Begründung der Verfassungsbeschwerde entnommen werden kann, was der Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte.

Normenkette:

BVerfGG § 92 § 93 Abs. 1 ; GG Art. 103 Abs. 1 ;

Gründe:

I.