LG Köln vom 24.11.1970
12 S 389/70
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1971, 96

Mietminderung bei übermäßiger Lärmentwicklung durch vier minderjährige Kinder

LG Köln, vom 24.11.1970 - Aktenzeichen 12 S 389/70

DRsp Nr. 2009/7215

Mietminderung bei übermäßiger Lärmentwicklung durch vier minderjährige Kinder

Eine kaum erträgliche Lärmentwicklung durch das Verhalten von vier minderjährigen Kindern einer Familie, die die Wohnung über der Wohnung des betreffenden Mieters bewohnt, berechtigt jedenfalls dann zur Minderung des Mietzinses, wenn der Lärm morgens zwischen 06.00 und 07.00 Uhr beginnt und bis 23.00 Uhr andauert und die Beeinträchtigung soweit geht, dass sogar die Scheiben klirren. In diesem Fall ist eine Mietminderung um 11 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1971, 96