BVerfG - Beschluß vom 14.07.1981
1 BvR 107/80
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 ; MHG § 2 ;
Fundstellen:
BVerfG, HdM Nr. 2
DWW 1981, 263
WuM 1982, 146

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei Mieterhöhung

BVerfG, Beschluß vom 14.07.1981 - Aktenzeichen 1 BvR 107/80

DRsp Nr. 1993/57

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei Mieterhöhung

1. Verfassungsrechtlich unzulässig sind überhöhte Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters nach § 2 Abs. 2 MHG, durch die der gesetzliche Anspruch auf die Vergleichsmiete praktisch beseitigt wird.2. Für die Wirksamkeit eines schriftlichen Mieterhöhungsverlangens reicht es aus, daß die darin mitgeteilten Daten dem Mieter eine Nachprüfung der Berechtigung des Zustimmungsverlangens ermöglichen.

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1 S. 2 ; MHG § 2 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein Gerichtsurteil, durch das eine Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung in Anwendung des II. WKSchG in zweiter Instanz als unzulässig abgewiesen worden ist.