SchlHOLG - 18.06.1982 (6 RE-Miet 3/81)
I. Die Klägerin, die in Bayern lebt, ist Eigentümerin des Hausgrundstücks in K. Die Beklagte bewohnt eine Wohnung in diesem Haus, die aus 4 Zimmern mit Nebenräumen (Küche, Diele, Bad Kellerraum und Bodenraum) besteht. [...]