AG Darmstadt, vom 03.05.1982 - Aktenzeichen 39 C 1706/81
DRsp Nr. 2009/7276
Mietminderung bei Baulärm in der Nachbarschaft
Überschreiten Lärm- und Schmutzbelästigungen aufgrund von Bauarbeiten in der unmittelbaren Nachbarschaft das übliche Maß bei weitem, so ist der Mieter zu einer Minderung des Mietzinses um 25 % berechtigt.