LG Düsseldorf, vom 04.11.1982 - Aktenzeichen 10 O 109/82
DRsp Nr. 2009/7125
Mietminderung bei Überdimensionierung der Heizung
Arbeitet die Heizung unwirtschaftlich, weil der Heizkessel um 60 % überdimensioniert ist, so stellt dies einen Fehler im Sinne des Mietminderungsrechts dar, der zu einer Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.