LG Wiesbaden - Urteil vom 24.05.1982
1 S 95/82
Normen:
BGB § 550b; MHG § 2 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
WuM 1984, 82
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, vom 20.01.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 98 C 1149/81

Einstufung einer Wohnung in den Mietspiegel; Leistung der Mietkaution durch Übergabe eines Sparbuchs

LG Wiesbaden, Urteil vom 24.05.1982 - Aktenzeichen 1 S 95/82

DRsp Nr. 2001/10242

Einstufung einer Wohnung in den Mietspiegel; Leistung der Mietkaution durch Übergabe eines Sparbuchs

Erbringt der Mieter die nach dem Mietvertrag geschuldete Kaution durch Übergabe eines Sparbuchs, so kann der Vermieter verlangen, daß dieses einen Vermerk enthält, wonach eine Verfügung ohne Zustimmung des Vermieters ausgeschlossen ist.

Normenkette:

BGB § 550b; MHG § 2 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen

Entscheidungsgründe:

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist zulässig, hat jedoch in der Sache nur zu einem geringen Teil Erfolg.

1. Mieterhöhung

Der Kläger kann gemäß § 2 des Miethöhengesetzes von den Beklagten Zustimmung zur Erhöhung der Miete von 850,-- auf 980,-- DM verlangen. Die Wohnung der Beklagten ist in die Gruppe III, C, e, mittlere Wohnlage des Wiesbadener Mietspiegels einzustufen.