AG Hamburg vom 31.01.1984
37a C 344/83
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1985, 260

Mietminderung bei Stilllegung der Müllschluckanlage

AG Hamburg, vom 31.01.1984 - Aktenzeichen 37a C 344/83

DRsp Nr. 2009/7301

Mietminderung bei Stilllegung der Müllschluckanlage

Wird die im Haus vorhandene Müllschluckanlage stillgelegt, so ist eine Mietminderung nicht berechtigt. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, diese wieder in Betrieb zu setzen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1985, 260