Stillegung der Gemeinschaftsantenne bei Herstellung eines Breitband-Kabel-Anschlusses
AG Neukölln, Urteil vom 06.01.1984 - Aktenzeichen 4 C 740/83
DRsp Nr. 2001/10301
Stillegung der Gemeinschaftsantenne bei Herstellung eines Breitband-Kabel-Anschlusses
Der Vermieter ist nicht berechtigt, einseitig ohne einvernehmliche Vereinbarung mit den Mietern eine vorhandene Gemeinschaftsantenneanlage stillzulegen und einen Breitband-Kabel-Anschluß herzustellen.