OLG Düsseldorf - 26.06.1985 (3 U 9/85)
Es gilt nicht der Grundsatz der Meistbegünstigung, d.h. die Berufung gegen ein fälschlicherweise als solches erlassenes Versäumnisurteil ist nicht statthaft. Gegen ein solches Versäumnisurteil ist immer Einspruch [...]