LG Bonn - Urteil vom 25.03.1985
6 S 2/85
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1986, 115
Vorinstanzen:
AG Bonn, vom 06.12.1984 - Vorinstanzaktenzeichen 8 C 100/84

Mietminderung bei Baulärm durch Bebauung des Nachbargrundstücks

LG Bonn, Urteil vom 25.03.1985 - Aktenzeichen 6 S 2/85

DRsp Nr. 2002/9221

Mietminderung bei Baulärm durch Bebauung des Nachbargrundstücks

Ist bereits bei der Anmietung einer Wohnung vorhersehbar, dass das Nachbargrundstück in Kürze bebaut wird und ist die hierdurch entstehende Lärmbelästigung durch den Vermieter entschädigungslos hinzunehmen, so steht auch dem Mieter einer Wohnung kein Minderungsrecht zu.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Berufung des Beklagten ist zulässig, hat in der Sache indes keinen Erfolg. Zu Recht hat das Amtsgericht in den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, denen die Kammer vollinhaltlich folgt, ausgeführt, dass dem Beklagten ein Mietminderungsrecht wegen des Baulärms auf den Nachbargrundstücken ... 1 und 7 nicht zusteht.