Der Kläger nimmt die Beklagte auf Räumung in Anspruch.
Die Beklagte mietete mit Vertrag vom 01.09.1983, auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, die Wohnung des Klägers Erdgeschoss links in .... Das Haus ..., des Klägers befand sich bei Abschluss des Mietvertrages und zu Mietbeginn in der Renovierung. Daher wurde bei Vertragsschluss zwischen den Parteien der Ablauf der weiteren Arbeiten besprochen. Die Einzelheiten sind streitig.
Mit Schreiben vom 13.09.1983 bemängelte die Beklagte verschiedene Punkte und kündigte Minderung an. Dieses wurde in den Schreiben vom 02.11.1983 und 20.12.1983 weiter ausgeführt. Auf die Einzelheiten der genannten Schreiben wird Bezug genommen.
Die Beklagte behielt von dem vereinbarten Bruttomietpreis von 655 DM folgende Beträge ein:
September 1983 118,75 DM
Januar 1984 35,00 DM
Februar 1984 85,00 DM
März 1984 35,00 DM
April 1984 250,00 DM
Mai 1984 465,00 DM
Juni 1984 250,00 DM
Juli 1984 250,00 DM
August 1984 155,00 DM
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