»Die Beseitigung der Gemeinschaftsantennenanlage und der Anschluß der gesamten Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost stellt eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen, auch die Antragsteller [AntrSt.] da sie ihre Rechte beachtlich beeinträchtigt.
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