OLG Celle - 05.04.1986 (4 W 30/86) - DRsp Nr. 1992/7638
OLG Celle, vom 05.04.1986 - Aktenzeichen 4 W 30/86
DRsp Nr. 1992/7638
a-c. Anschluß einer Eigentumswohnanlage an das Breitbandkabelnetz der Deutschen Bundespost unter Beseitigung der Gemeinschaftsantennenanlage als Ä einem Mehrheitsbeschluß nicht zugängliche Ä bauliche Veränderung; (b) Abgrenzung zu bloßen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen (§ 21 Abs. 5 Nr. 2); (c) erforderliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer wegen nicht »unvermeidlicher« Beeinträchtigung (§ 22 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 14 Nr. 1) jedenfalls im Hinblick auf die vorgesehene Belastung sämtlicher Eigentümer mit den Umrüstungs- und Anschlußkosten.