LG Kassel vom 02.10.1986
1 S 376/85
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1987, 122

Rechte des Mieters bei Ausübung der Prostitution in einer anderen Wohnung des Hauses

LG Kassel, vom 02.10.1986 - Aktenzeichen 1 S 376/85

DRsp Nr. 2009/7202

Rechte des Mieters bei Ausübung der Prostitution in einer anderen Wohnung des Hauses

Wird in einer anderen Wohnung des Hauses der Prostitution nachgegangen, so ist ein Mieter nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Eine Abmahnung kann bereits dann ausgesprochen werden, wenn die Überlassung der Wohnung an eine Prostituierte unmittelbar bevorsteht.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1987, 122