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LG Kiel - Urteil vom 27.08.1986 (1 S 362/95)

Berufungsbeschwer bei Mieterhöhungsverlangen; Ortsübliche Miete

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Insbesondere ist die nach § 511 a Abs. 1 ZPO erforderliche Berufungssumme erreicht, weil der Wert des [...]
LG Kiel - Beschluss vom 05.07.1986 (1 T 33/86)

LG Kiel - Beschluss vom 05.07.1986 (1 T 33/86)

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht den Jahresbruttomietzins als Streitwert gemäß § 16 Abs. 2 GKG festgesetzt. Die Nebenkosten sind nicht nur rechtlich als Mietzins einzuordnen, sie [...]
LG Kiel - Beschluss vom 05.07.1986 (1 T 33/86)

Streitwert bei Klage auf Räumung einer Mietwohnung

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht den Jahresbruttomietzins als Streitwert gemäß § 16 Abs. 2 GKG festgesetzt. Die Nebenkosten sind nicht nur rechtlich als Mietzins einzuordnen, sie [...]