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OLG Hamburg - Urteil vom 02.09.1987 (4 U 182/86)

Rückforderung zuviel gezahlter Nebenkosten; Beheizung einer Mietwohnung

Die Berufung der Kläger hat nur zu einem geringen Teil Erfolg, nämlich insoweit das Landgericht ihren Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 948,14 DM Heizkosten 1983/84 zurückgewiesen hat. I. 1. Die [...]
OLG Hamburg - 18.02.1987 (4 U 22/87)

OLG Hamburg - 18.02.1987 (4 U 22/87)

»... Selbst wenn der Senat von der Darstellung der Bekl. ausgeht, wonach die Parteien sich verbindlich mündlich für den Fall auf eine Beendigung des [überwiegend gewerblichen] Mietverhältnisses geeinigt haben, daß für [...]