Mietminderung bei unansehnlichem Zustand der Fassade
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 06.04.1987 - Aktenzeichen 5 C 740/87
DRsp Nr. 2009/7694
Mietminderung bei unansehnlichem Zustand der Fassade
Der unansehnliche Zustand der Fassade eines Mietwohnhauses berechtigt zur Mietminderung, wenn der Gebrauchswert einer Mietwohnung hierdurch beeinträchtigt wird.