AG Hamburg - 17.12.1987 (49 C 667/86)
Die der Trinkwasserversorgung dienenden Leitungswasserrohre im Hause, in dem der Bekl. wohnt, bestanden aus Blei. Dies führte zu einem den in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert von 40 Mikrogramm/l um ein [...]