LG Berlin - Urteil vom 11.09.1987 (64 S 141/87)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die statthaften Berufungen (§ 511 a ZPO) beider Parteien sind zulässig, denn sie sind form- und fristgerecht eingelegt (§§ 516, 518 ZPO), [...]