LG München I - 28.01.1987 (31 S 7058/86)
»... Im Gegensatz zum Zusatzvertrag zum Mietvertrag beträgt die tatsächliche Wohnungsgröße 55,51 qm. Damit fehlt der Wohnung eine zugesicherte Eigenschaft i. S. von § 537 Abs. 2 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 BGB. Der [...]