LG Münster vom 08.04.1987
9 S 28/87
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1987, 271

Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden nach Einbau neuer Fenster

LG Münster, vom 08.04.1987 - Aktenzeichen 9 S 28/87

DRsp Nr. 2009/7223

Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden nach Einbau neuer Fenster

Nach dem Einbau von Isolierfenstern müssen die Mieter ihre Heizungs- und Lüftungsgewohnheiten der veränderten Sachlage anpassen und die Wohnung ggfls. einmal sehr gründlich durchheizen und durchlüften, damit diese dann anschließend trocken ist und bei entsprechenden Lüftungs- und Heizungsgewohnheiten auch trocken bleibt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1987, 271